AHV Freibetrag bei Rentner, wie hinterlegt man das richtig?

Bei Rentnern, welche nach wie vor Arbeiten, wird die AHV (*Alters- und Hinterlassenenversicherung) anders gerechnet.

Müssen AHV-Rentner/Innen Beiträge bezahlen?

 

Personen, welche das ordentliche Rentenalter erreicht haben und weiter erwerbstätig sind, zahlen weiterhin Beiträge an die AHV, die IV (*Invalidenversicherung) und die EO (*Erwerbsersatzordnung), nicht jedoch an die Arbeitslosenversicherung (ALV). Sie erhalten aber einen Freibetrag.

Wie hoch ist der Freibetrag?

 

AHV-rentenberechtigte Personen, welche weiterhin erwerbstätig sind, müssen auf den Freibetrag von 1400 Franken monatlich oder 16800 Franken jährlich keine Beiträge entrichten. Beiträge werden also von jenem Teil des Erwerbseinkommens erhoben, der 1400 Franken im Monat oder 16800 Franken im Jahr übersteigt. Arbeiten AHV-rentenberechtigte Personen gleichzeitig für mehrere Arbeitgebende, gilt der Freibetrag für jedes einzelne Arbeitsverhältnis.

Wie hoch ist der monatliche Freibetrag?

 

Wählen Arbeitgebende den monatlichen Freibetrag, ziehen Sie vom monatlichen Lohn den Betrag von 1400 Franken ab. Beträgt der Monatslohn im Rentenalter beispielsweise 5500 Franken, sind noch 4100 Franken beitragspflichtig. Beginnt oder endet ein Arbeitsverhältnis im Laufe des Monats, wird der Freibetrag nicht aufgeteilt.

Wie hoch ist der jährliche Freibetrag?

 

Wählen Arbeitgebende den jährlichen Freibetrag, ziehen sie von ihrem Jahreslohn den Betrag von 16800 Franken ab. Bezieht sich das Entgelt oder erstreckt sich die Erwerbstätigkeit nicht über das ganze Jahr, aber auf mehr als einen Monat, wird der Freibetrag nach dem entsprechenden Jahresbruchteil bestimmt: Er beträgt dann 1400 Franken für jeden vollen oder angebrochenen Kalendermonat.

 

Quelle:
https://www.ahv-iv.ch/p/2.01.d



Im TimeAssist wird es so gehandhabt


Erfassen Sie den Mitarbeiter im TimeAssist, falls dieser noch nicht im System drin ist.
Überprüfen Sie, ob das richtige Geburtsdatum im System erfasst wurde.

Eine wichtige Einstellung ist der AHV-Code. Erfassen Sie hier die Nummer 3 "Rentner mit AHV-Abzug".



Nun wurden die Einstellungen gesetzt. Stellen Sie sicher, dass Sie in der Lohnvorgabe den ganz normalen Eintrag "AHV-Beitrag" hinterlegt haben. Sie müssen hier keine andere Anpassungen vornehmen.


Erfassen Sie die Löhne, wie gewohnt, für diesen Mitarbeiter. 

Das System rechnet den Freibetrag folgendermassen:

Im Januar sind die 1400.00 Franken als Freibetrag gesetzt.
Nun rechnet es jeden Monat den Freibetrag dazu.
Also im Februar ist dieser 2800.00 Franken, im März beträgt er 4200.00 Franken, im April 5600.00 Franken usw. 
Am Ende des Jahres steht dieser bei 16800.00 Franken.

 

Erfassen Sie nun den Lohn wie gewohnt. 

Sie werden nun sehen, dass das System automatisch rechnet, ob der Betrag abgezogen werden muss, bei einem Lohn höher als 1400.00 Franken, oder unter diesem Richtwert gutgeschrieben wird.


Das System rechnet auf einer Jahresbasis. Somit kann es vorkommen, dass in einem Monat kein Abzug und auch keine Gutschrift gegeben wird. Im nächsten Monat sollte sich dies jedoch wieder ausgleichen.