Womöglich hast du bemerkt, dass der Kassenbon nun automatisch gedruckt wird, wenn du ein gewogenes Produkt verkaufst. Dies liegt an einer EU-Richtlinie, die den Ausdruck eines physischen Bons vorschreibt. Ein digitaler Bon allein genügt nicht.
Warum muss der Kassenbon immer gedruckt werden?
Laut EU-Vorgaben ist der Ausdruck eines physischen Kassenbons zwingend erforderlich, wenn eine Waagen-Kassen-System genutzt wird. Ein digitaler Bon allein reicht nicht aus. Diese Regelung basiert auf einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück, das bestätigt hat, dass die einschlägige EU-Richtlinie 2014/31/EU einen Papierausdruck vorschreibt.
Warum kann der automatische Ausdruck nicht deaktiviert werden?
Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, wird der Kassenbon bei allen gewichtsabhängigen Verkäufen automatisch gedruckt. Selbst wenn die automatische Bon-Ausgabe deaktiviert wurde, wird der Ausdruck in solchen Fällen dennoch erzwungen.
Warum reicht ein digitaler Bon nicht aus?
Die EU-Richtlinie 2014/31/EU verlangt ausdrücklich einen physischen Bon. Der Verzicht auf den Ausdruck zugunsten eines digitalen Belegs ist nicht zulässig. Die Eichbehörden prüfen diese Vorgaben streng, und eine Nichtbeachtung kann dazu führen, dass das System nicht zugelassen wird.
Gibt es eine Möglichkeit, diese Regelung zu umgehen?
Nein, diese Vorgabe ist verbindlich und betrifft alle Betriebe, die Waagen-Kassen-Systeme verwenden. Eine Änderung der gesetzlichen Regelung kann nur auf EU-Ebene erfolgen.
Fazit:
Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird bei gewichtsabhängigen Verkäufen der Kassenbon immer gedruckt – unabhängig von individuellen Einstellungen oder Kundenwünschen. Weitere Informationen können direkt in der EU-Richtlinie 2014/31/EU und § 2 Nr. 6 Hs. 2 MessEG nachgelesen werden.
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