Im Zusammenhang mit der Eichung von Kassenwaagen hast du möglicherweise Fragen zu Zertifikaten, den erlaubten Eichfehlgrenzen oder zur Gewichtsanzeige. Hier erhältst du dazu das notwendige Basiswissen.
Inhaltsverzeichnis
Angaben zur Zertifizierung der CashAssist S2 Kassenwaage
Möchtest du detaillierte Angaben zur Zertifizierung deiner S2 Kassenwaage erhalten, dann gehe wie folgt vor:
Öffne das Menü oben links
Öffne Scaleinstrument
Links unten siehst du den Bereich für das Zertifikat.
Wenn du auf more Details tippst, erhältst du Zugriff auf Zertifikate und Konformitätserklärung.Von dort aus kannst du dir die Zertifikate auch per Email senden.
Informationen zur Zulassung und zu Eichfehlgrenzen
Deine Waage: Technische Eckdaten laut Typenschild
Merkmal |
Wert |
---|---|
Modell |
Sunmi ACS-L2502 |
Typ |
S2 |
Genauigkeitsklasse |
III (→ für Handel zulässig) |
Max (Höchstlast) |
15 kg |
Min (Mindestlast) |
40 g |
Teilung (e) |
2 g / 5 g (→ Multi-Interval) |
Tara |
–5,998 kg |
Eichzeichen |
M22 0122 (→ konformitätsevaluiert 2022) |
⚖️ Wichtige Besonderheit: Multi-Interval-Waage
Die Angabe e = 2/5 g bedeutet:
-
Bis zu einer bestimmten Last 6kg verwendet die Waage 2 g Schritte
-
Ab einem bestimmten Punkt 6kg wechselt sie zu 5 g Schritten
-
Das ist eine mehrbereichsfähige Waage mit automatischer Intervallumschaltung
Diese Wage wurde zertifiziert, hier einige wichtige Informationen aus dem Herstellerzertifikat:
Interpretation der Zertifikatsangaben
Feld |
Bedeutung |
---|---|
Accuracy class: III oder IIII |
Deine Waage darf entweder in Klasse III (für Handel) oder Klasse IIII verwendet werden. Im Handel ist Klasse III zwingend erforderlich. |
Maximum capacity: 6 kg ≤ Max ≤ 30 kg |
Die Waage darf laut Zulassung in Modellen zwischen 6 kg und 30 kg Maximalgewicht gebaut werden. Eine 15 kg-Waage fällt also voll ins zulässige Intervall. |
Verification scale interval (e ≥ 2 g) |
Die kleinstmögliche zulässige Teilung (e) ist 2 g – kleiner geht laut Zulassung nicht. Deine Waage kann z. B. 2 g, 5 g, 10 g usw. anzeigen. |
Weighing ranges: Single interval / Multi-interval |
Deine Waage darf entweder:
|
Max. number of scale intervals: n ≤ 3000 |
Die Waage darf maximal 3000 Teilungsschritte haben. Beispiel:
|
Max. number of weighing ranges: 2 |
Die Waage darf maximal zwei Wägebereiche haben (z. B. Multi-Interval). Nicht mehr. |
Hier ist die Tabelle für deine Sunmi-Waage (15 kg, Klasse III, Multi-Interval mit e = 2 g / 5 g) mit den zulässigen Eichfehlergrenzen und Verkehrsfehlergrenzen (d. h. im Gebrauch):
⚖️ Zulässige Fehlergrenzen für deine Waage (e = 2 g / 5 g)
Für eine Multi-Interval-Waage mit Intervall e = 2 g / 5 g, wie in deinem Fall:
Intervall | Teilung (e) | Eichfehlergrenze (±) | Verkehrsfehlergrenze (±) |
---|---|---|---|
0,04 – 6 kg | 2 g | 1,5 × 2 g = 3 g | 2,5 × 2 g = 5 g |
>6 – 15 kg | 5 g | 1,5 × 5 g = 7,5 g | 2,5 × 5 g = 12,5 g |
Verfahren bei Beanstandung
In Deutschland gilt folgendes Verfahren, wenn eine Waage bei einer Eichung beanstandet wird, weil die zulässige Toleranz überschritten wurde:
1. Wer darf die Waage nachjustieren?
Die Nachjustierung darf nicht vom Eichamt selbst vorgenommen werden. Das Eichamt prüft nur und darf aus Neutralitätsgründen keine Reparaturen oder Justierungen durchführen.
➡️ Zuständig für die Nachjustierung ist eine „Instandsetzerfirma“, also ein Fachbetrieb, der zur Instandsetzung von eichpflichtigen Messgeräten zugelassen ist.
Diese Firmen:
-
justieren und reparieren die Waage,
-
bringen nach der Reparatur ein sogenanntes Instandsetzerkennzeichen an,
-
und melden die Instandsetzung ggf. dem Eichamt.
Wir bieten dir an, die Nachjustierung für dich zu beauftragen.
In Deutschland ist das zu einem Pauschalbetrag von €75 pro Kasse möglich.
Optional kann die Kassen von der Instandsetzerfirma nachgeeicht werden. Die Pauschale dafür beträgt €137,90.
Eine Nachjustierung kannst du über das folgende Formular beauftragen:
2. Was passiert danach?
Nachdem die Waage wieder instand gesetzt wurde, gibt es zwei Möglichkeiten:
-
Eichpflichtig & mit gültiger Eichung: Wenn die Waage nach der Justierung noch innerhalb des Eichintervalls ist und ein zugelassener Instandsetzer die Reparatur gemacht hat, muss sie nicht sofort erneut geeicht werden.
-
Eichung abgelaufen oder erneut beanstandet: Dann muss sie neu beim Eichamt angemeldet und geeicht werden.
Zusammenfassung:
-
❌ Eichamt darf nicht selbst nachjustieren
-
✅ Wir arbeiten mit einer zugelassene Instandsetzerfirma zusammen, welche die Waage nachjustieren kann. Melde Dich bei uns, wir helfen Dir dabei gerne.
-
Danach kann die Waage ggf. wieder ohne erneute Eichung verwendet werden – oder du musst sie neu eichen lassen, je nach Fall
✅ Einsatz deiner Waage mit Justierung auf Frankfurt (g = 9,81071 m/s²)
Du verwendest eine Mehrbereichswaage (Multi-Interval) der Klasse III mit folgenden Eigenschaften:
-
Maximallast: 15 kg
-
Mindestlast: 40 g
-
Teilung (e): 2 g bis 6 kg, danach 5 g bis 15 kg
Die Waage wurde werksseitig auf den Fallbeschleunigungswert von Frankfurt am Main eingestellt: g = 9,81071 m/s²
Die Waage mit dieser Justierung können in ganz Deutschland/Schweiz (Ausnahme Genf/Lausanne) eingesetzt werde und sind so innerhalb der gesetzlichen Toleranzen – insbesondere in Bezug auf die Eichrichtlinie 2014/31/EU für Waagen der Klasse III.
📊 Ergebnisse im Überblick für Deutschland
Zone | g real [m/s²] | Δg [m/s²] | Fehler bei 6 kg [g] | Zulässig (±3 g) | Fehler bei 15 kg [g] | Zulässig (±7,5 g) |
---|---|---|---|---|---|---|
Zone 1 (z. B. Hamburg) | 9,8070 | +0,00371 | +2,27 g | ✅ Ja | +5,67 g | ✅ Ja |
Zone 2 (z. B. Berlin) | 9,8081 | +0,00261 | +1,60 g | ✅ Ja | +3,99 g | ✅ Ja |
Zone 3 (z. B. Frankfurt) | 9,8107 | +0,00001 | +0,01 g | ✅ Ja | +0,02 g | ✅ Ja |
Zone 4 (z. B. München) | 9,8130 | −0,00229 | −1,40 g | ✅ Ja | −3,50 g | ✅ Ja |
📊 Ergebnisse im Überblick für die Schweiz
Zone | g real [m/s²] | Δg [m/s²] | Fehler bei 6 kg [g] | Zulässig (±3 g) | Fehler bei 15 kg [g] | Zulässig (±7,5 g) |
---|---|---|---|---|---|---|
Zone 1 (z. B. Genf, Lausanne) | 9,8050 | +0,00571 | +3,49 g | ❌ Nein | +8,74 g | ❌ Nein |
Zone 2 (z. B. Bern, Zürich) | 9,8070 | +0,00371 | +2,27 g | ✅ Ja | +5,67 g | ✅ Ja |
Zone 3 (z. B. Luzern, Chur) | 9,8085 | +0,00221 | +1,35 g | ✅ Ja | +3,38 g | ✅ Ja |
Zone 4 (z. B. Davos, St. Moritz) | 9,8105 | +0,00021 | +0,13 g | ✅ Ja | +0,32 g | ✅ Ja |
📌 Fazit
✅ Du darfst die Waagen also in ganz Deutschland/Schweiz einsetzen (ausser Genf/Lausanne), auch wenn sie auf Frankfurt justiert wurde. Eine Nachjustierung ist nicht erforderlich, solange der Einsatz innerhalb dieser Regionen erfolgt.
Darstellung der Gewichtsanzeige
Hinsichtlich der Gewichtsanzeige für a) Kunden und b) Anwender*innen gibt es genaue Vorgaben der Marktüberwachung.
Darstellung auf Kundenseite
Wichtig ist für dich zu wissen, dass auf Kundenseite eine vollständige Wiegeanzeige existieren muss, die Preis und Preis pro Gewicht, sowie das Gewicht und Tara anzeigt.
Auf Kundenseite sieht sie so aus:
💡 Bitte wirf einen Blick auf das Bild, das du aktuell im 🔗 CashAssist Mediencenter für das Kundendisplay hinterlegt hast. Es sollte so aufgebaut sein, dass wichtige Inhalte nicht durch die Gewichtsanzeige überlagert werden. Sonst könnten deine Botschaften ungewollt abgeschnitten wirken.
Darstellung auf Bedienerseite
Sobald das Gewicht auf der Bedienerseite angezeigt wird, muss das ebenfalls mit allen eichrelevanten Angaben erfolgen. Das benötigt viel Platz auf dem Bildschirm.
Daher erhältst du auf Bedienerseite eine Gewichtsanzeige, indem du einen Wiegeartikel aufrufst:
Wenn du ihn nicht kassieren möchtest, kannst du ihn einfach mit dem X weg tippen.
Außerdem hast du die Möglichkeit, unabhängig von einem Artikel jederzeit eine Wiegeanzeige über das Menü zu öffnen
Öffne dazu das Menü (links oben)
Und tippe anschließend auf Scaleinstrument.
Dadurch erhältst du ebenfalls eine vollständige Wiegeanzeige.
Eine kleine Gewichtsanzeige, die nur das aufgelegte Gewicht anzeigt, darf leider nicht angezeigt werden.
Automatischer Belegdruck bei Gewichtsartikeln
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