Erklärung zur Ferienkalkulation

In diesem Dokument wird die Ferienkalkulation erklärt. Es handelt sich hier um eine sehr genaue Kalkulation der Ferien, was - sofern eine Person während dem Jahr das Pensum oder die Konditionen wechselt, oder erst nach dem 01. Januar beginnt - fast immer zu einer Feriengutschrift führt mit eine Kommastelle. Dies kann zuerst verwirrend wirken:
 

Grundsätzlich ist es wichtig zu erwähnen, dass die Kalkulation mit Stunden und nicht mit Tagen gemacht wird, obwohl das Ergebnis schlussendlich in Tagen ausgewiesen wird.

 
Die Ferien werden pro Jahr berechnet, also vom 01. Januar bis zum 31. Dezember.

 
Sofern eine Person die gesamte Zeitspanne über in einem 100% Pensum arbeitet und eine fixe Anzahl Ferientage zu gut hat, zum Beispiel 20 Tage, wird dies auch genau so ausgewiesen. Diese Person erhält also pro Jahr 20 Ferientage.

 
Angenommen die Person arbeitet das erste Halbjahr in einem 100% Pensum à 40 Stunden pro Woche und hat 20 Ferientage zu gut. Im zweiten Halbjahr arbeitet diese Person in einem 50% Pensum à 40 Stunden pro Woche und hat 10 Ferientage zu gut.

 
Hier würde man annehmen, dass diese Person im ersten Halbjahr 10 Ferientage zu gut hat und im zweiten Halbjahr ebenfalls 10 Tage. Dies ist falsch. Denn das System rechnet Stunden genau auf die Sollzeit, da das erste Halbjahr nie exakt gleich viele Tage hat mit einer Sollzeit wie das zweite Halbjahr (Je nach beginn Wochentag oder aber der Februar hat ebenfalls weniger Tage als andere Monat), wird es vermutlich 19,x oder 20,x Tage sein, wo diese Person Ferien zu gut hat.

 

Wir hoffen, dass hiermit die Kalkulation einigermassen verständlich aufgezeigt werden konnte. Wenn ein Pensum während dem Jahr angepasst wird, ist die kalkulation etwas komplexer. An einem einfachen Beispiel versuchen wir dies hier zu erklären. Wir nehmen an, dass eine 100% Woche 40 Stunden hat und pro Jahr 20 Ferientage gutgeschrieben werden:


Beispiel: Person A hat pro Jahr 20 Ferientage zu gut. Im ersten halben Jahr arbeitet die Person 100% mit einer Sollzeit von 8 Stunden pro Tag. Die Person nimmt aber keinen Tag Ferien.
Im zweiten halbjahr arbeitet die Person mit einem 50% Pensum. Nun hat diese Person aber nicht 10 Tage Ferien vom ersten halbjahr zu gut, sondern das doppelte, also ca. 20 Tage, da Sie mit 10 Tagen nur die hälfte Ferien bekommen würde.
 

Im umgekehrten Fall (erstes halbjahr 50%, zweites Halbjahr 100%) ist es genau umgekehrt. Wenn die Person im ersten Halbjahr 10 Tage gutgeschrieben bekommen hat, à 4 Stunden sind dies im zweiten Halbjahr ungefähr 5 Tage à 8 Stunden wert.