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Gesetzliche Regelung Schriftgrösse auf dem Etikett
Nach Artikel 13 Abs. 2 der VO (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV, Stand: 11.12.2015) ist bei Vorverpackungen die Schriftgröße mit einer x-Höhe von 1,2 mm aufzudrucken, welches einer Schriftgröße von ca. 3 mm entspricht. Bei Verpackungen, deren größte Oberfläche weniger als 80 cm2 beträgt, beträgt die x-Höhe der Schriftgröße mindestens 0,9 mm, welches einer Schriftgröße von ca. 2,3 mm entspricht.
Bei einer Etikettengrösse von weniger als 80cm2 (die Fläche ist entscheidend) beträgt die
Mindestschriftgrösse 0.9mm auf der x-Höhe (die Höhe des grössten Buchstabens).
Ist die Etikette grösser als 80cm2, so beträgt die Mindestschriftgrösse 1.2mm.
Die Schriftgrösse wird im LabelAssist in Punkten (Pt) dargestellt. 0.9mm entsprechen somit 3
Punkten und 1.2mm sind 4 Punkte. (1 Pt = 0.375 mm).
Jetzt kommt es darauf an, wie gross Ihre Etikette ist (mehr oder weniger als 80cm2)?
Entsprechend können Sie dann die Deklaration, den Produktenamen etc. in Schriftgrösse 3Pt. oder 4Pt. machen.