Mutterschaftsentschädigung
Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung.
Wie hoch ist die Mutterschaftsentschädigung?
Die Mutterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80 % des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber 196 Franken pro Tag.
Das maximale Taggeld wird mit einem Monatseinkommen von 7 350 Franken (7 350 Franken x 0,8 / 30 Tage = 196 Franken/Tag) und bei Selbständigerwerbenden mit einem Jahreseinkommen von 88 200 Franken (88 200 Franken x 0.8 /360 Tage = 196 Franken/Tag) erreicht.
Quelle:
https://www.ahv-iv.ch/p/6.02.d
Im TimeAssist wird es so gehandhabt:
Erfassen Sie den Lohn wie gewohnt.
Mit dem Plus-Symbol fügen Sie den Eintrag "Mutterschaftsentschädigung" hinzu.
Beachten Sie, dass die Mitarbeiterin keinen Monatslohn innerhalb von dieser Zeit kriegt, deswegen muss das Feld "Monatslohn" nicht ausgefüllt werden.
Sie können die Mutterschaft zusätzlich in die Zeiterfassung einfliessen lassen. Hierzu müssen Sie in den Optionen beim Zeitsystem eine neue Buchung "Mutterschaft" hinzufügen, damit diese in TimeAssist verwendet werden kann:
Danach kann die Buchung bei der entsprechenden Mitarbeiterung eingetragen werden: