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MwSt Anpassung 2024 (Deutschland)
Ab 2024 gilt für den "Im Haus" Konsum von Speisen wieder der erhöhte MwSt Satz von 19%
Zur Unterstützung der Gastronomie hatte die Bundesregierung im Rahmen der Corona-Steuerhilfegesetzgebung im Frühjahr 2020 eine befristete Ermäßigung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie beschlossen.
Um das Gastgewerbe auch weiter bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sowie der Energiekrise zu unterstützen, blieb der ermäßigte Umsatzsteuersatz bis zum 31. Dezember 2023 bestehen.
Ab dem 1. Januar 2024 gilt nun für den vor Ort Verzehr von Speisen wieder der erhöhte MwSt Satz von 19%
Was muss nun geprüft werden?
Die Einstellung für den Im Haus MwSt. Satz ist hier zu finden:
Diese Einstellung muss am per 1. Januar bei allen Speisen auf "MWSt normal" gewechselt werden.
ACHTUNG:
Bis und mit 31. Dezember 2023 gilt der reduzierte Steuersatz. Die Änderung kann somit nicht vor Ende des Jahres erfolgen.
Wie Sie die Mwst. bei mehreren Artikeln mit einem Klick anpassen können, erfahren Sie hier: https://help.hssoft.com/wie-kann-ich-die-mwst.-f%C3%BCr-mehrere-artikel-%C3%A4ndern