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Kann ich Take-away und Im-Haus unterschiedlich besteuern?
Gerade in der Gastronomie ist es wichtig, dass der richtige Mehrwertsteuersatz je nach Konsumart angewendet wird – sei es für Take-away, Inhouse-Verzehr oder gemischte Bestellungen.
Ja – RunMyResto unterstützt ein Mehrwertsteuer-Splitting je nach Konsumationsort.
Denn wie man so schön sagt:
Jeder Franken, den man spart, muss man nicht erst wieder verdienen.
🧾 Zwei Optionen für die Anwendung
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Automatisch im Selfservice-Modus
In Selfservice-Umgebungen (z. B. QR-Bestellung oder Selforder-Terminal) kann der Take-away-Steuersatz automatisch angewendet werden – ohne zusätzliche Rückfragen. -
Manuelle Auswahl im Zahlungsprozess
Alternativ kann im Kassensystem eine Abfrage aktiviert werden, die bei jeder Direktbuchung (z. B. an der Theke) aufpoppt.
So kann der Mitarbeitende bei jeder Bestellung zwischen Inhouse und Take-away wählen, wodurch automatisch der korrekte MwSt.-Satz verwendet wird.
✅ Vorteile der Funktion
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Rechtssicher: Einhaltung der korrekten MwSt.-Sätze gemäss Konsumart
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Flexibel: Auswahl je nach Situation oder Verkaufskanal
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Effizient: Spart Geld und reduziert Fehler
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Transparent: Klar ersichtlich in Berichten und Belegen
Fazit:
Mit RunMyResto kann der richtige Steuersatz für Take-away und Inhouse-Verzehr einfach, flexibel und automatisiert angewendet werden – ein kleiner Klick mit großer Wirkung auf die Marge.