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Warum wird die Unterrezeptur von einem Rohstoff nicht deklariert? 2% Klausel
Es gibt zwei Gründe, warum die Unterrezeptur vom Rohstoff nicht deklariert wird.
1. Rohstoffanteil im Rezept ist niedriger als 2%
Bei zusammengesetzten Rohstoffen unter 2 Prozent Anteil im Rezept kann eine Aufschlüsselung entfallen. Dies gilt jedoch nicht für Allergene, diese müssen immer deklariert werden.
Beispiel: Im Rezept haben wir eine Zutat "Hohlkugeln Milch" mit Anteil von 50 g (1.75 %):
Diese Zutat ist zusammengesetzt, hat eine Klammerdeklaration:
Auf der Rezeptdeklaration werden aber nur Bezeichnung der Zutat und allergische Stoffe aufgeführt:
Damit die allergische Stoffe in Klammern aufgewiesen werden, wenn die Zutat auch weniger als 2% Anteil im Rezept hat, muss die Zutat als Allergen und 2% Klausel markiert werden:
Hier finden Sie mehr Info, wie die Rohstoffe gesetzlich deklariert werden sollen: https://www.biofleischhandwerk.de/wp-content/uploads/2020/05/vlhf_Merkblatt_3_Lebensmittelkennzeichung.pdf
2. Rohstoff ist als Verpackung hinterlegt
Verkaufseinheit "Verpackung" wird nur für Verpackungen und Fertigstellung verwendet. Solche Materialien werden nicht deklariert.