Warum wird die Unterrezeptur von einem Rohstoff nicht deklariert? 2% Klausel

Es gibt zwei Gründe, warum die Unterrezeptur vom Rohstoff nicht deklariert wird.

 

1. Rohstoffanteil im Rezept ist niedriger als 2%

Bei zusammengesetzten Rohstoffen unter 2 Prozent Anteil im Rezept kann eine Aufschlüsselung entfallen. Dies gilt jedoch nicht für Allergene, diese müssen immer deklariert werden.

Beispiel: Im Rezept haben wir eine Zutat "Hohlkugeln Milch" mit Anteil von 50 g (1.75 %):

Diese Zutat ist zusammengesetzt, hat eine Klammerdeklaration:

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Auf der Rezeptdeklaration werden aber nur Bezeichnung der Zutat und allergische Stoffe aufgeführt:

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Damit die allergische Stoffe in Klammern aufgewiesen werden, wenn die Zutat auch weniger als 2% Anteil im Rezept hat, muss die Zutat als Allergen und 2% Klausel markiert werden:

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Hier finden Sie mehr Info, wie die Rohstoffe gesetzlich deklariert werden sollen: https://www.biofleischhandwerk.de/wp-content/uploads/2020/05/vlhf_Merkblatt_3_Lebensmittelkennzeichung.pdf

 

2. Rohstoff ist als Verpackung hinterlegt

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Verkaufseinheit "Verpackung" wird nur für Verpackungen und Fertigstellung verwendet. Solche Materialien werden nicht deklariert.