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Wann kann (und sollte) man die Deklaration im Rezept manuell anpassen? "Manuelle Deklaration"

Grundsätzlich erstellt der RezeptAssist die Deklaration automatisch und gesetzeskonform aus deinen Rezepten und Rohstoffen. In vielen Fällen ist keine manuelle Anpassung nötig.

Es gibt jedoch Situationen, in denen eine manuelle (individuelle) Deklaration sinnvoll oder notwendig ist.


Typische Gründe für eine manuelle Anpassung

Du kannst die Deklaration im Rezept manuell anpassen, wenn: 

🔹 1. Eine spezielle Formulierung gewünscht ist

Zum Beispiel:

  • kürzere oder kundenfreundlichere Texte

  • eine bestimmte Schreibweise für den Verkauf

  • eine bewusst vereinfachte Darstellung (sofern rechtlich zulässig)


🔹 2. Gesetzlich erlaubte Abweichungen genutzt werden sollen

In bestimmten Fällen erlaubt die Gesetzgebung:

  • Sammelbezeichnungen

  • alternative Reihenfolgen

  • zusammengefasste Angaben

Diese Feinheiten kannst du gezielt manuell umsetzen.


🔹 3. Vorgaben von Kontrolleuren oder Verbänden umgesetzt werden müssen

Manchmal gibt es:

  • Rückmeldungen von Lebensmittelkontrollen

  • interne Vorgaben (z. B. für Filialbetriebe)

Dann kannst du die Deklaration exakt so formulieren, wie sie verlangt wird.


🔹 4. Marketing- oder Verkaufsgründe eine Rolle spielen

Zum Beispiel:

  • besondere Hervorhebungen

  • zusätzliche Hinweise für Kund:innen

Auch hier bietet die manuelle Deklaration mehr Spielraum.


So aktivierst du die manuelle Deklaration

  • Setze im Rezept ein Häkchen bei „Individuelle Deklaration“

  • Die automatische Deklaration wird in ein Textfeld kopiert

  • Du kannst den Text nun frei bearbeiten und formatieren

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⚠️ Wichtig:

Sobald die individuelle Deklaration aktiv ist, verwendet der RezeptAssist ausschließlich diesen Text:

  • an der Kasse

  • im Warenwirtschaftssystem

  • in Bakery2b

  • auf Etiketten