Nach der MwSt.-Umstellung wird Ihnen bei der Verrechnung für Leistungen von vorheriger Periode schon der neue MwSt.-Satz angewendet?

In diesem Beitrag wird aufgezeigt, was nach Umstellung eines MwSt.-Satzes bei der Erstellung der Rechnungen unbedingt beachtet werden muss.

Stellen Sie sicher, dass die Rechnung mit Datum von der letzten Periode gestellt wird, so dass auch vorherigen MwSt.-Sätze auf der Rechnung angewendet werden.

Konkretes Beispiel:
Per 01.01.2024 haben sich die Mehrwertsteuersätze in der Schweiz verändert. Sie möchten beispielsweise am 04.01.2024 Leistungen verrechnen, welche noch bis und mit 31.12.2023 erfolgt sind.

Klicken Sie beim verrechnen auf das unten rot markierte Feld und wählen ein Datum welches noch in der alten Periode war - z.B. 31.12.2023. So wird noch der alte vorherige Mehrwertsteuer-Satz verwendet.

Falls Sie die Rechnung schon erstellt haben, so müssen Sie diese löschen und die Lieferscheine zurücksetzen. Anschliessend können Sie nochmals eine neue Rechnung erstellen. Wie das geht, wird hier erklärt: https://help.hssoft.com/wie-kann-ich-die-rechnung-stornieren