In Europa müssen gemäß der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) die 14 Hauptallergene deklariert werden, wenn sie in einem Produkt enthalten sind. Diese Allergene müssen auf Verpackungen hervorgehoben (z. B. fett, kursiv oder in Großbuchstaben) und auch in Restaurants oder bei unverpackten Lebensmitteln klar angegeben werden.
Die 14 deklarationspflichtigen Allergene in der EU:
- Glutenhaltige Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme)
- Krebstiere (z. B. Garnelen, Krabben, Hummer)
- Eier (von Hühnern, aber auch von anderen Geflügelarten)
- Fisch
- Erdnüsse
- Soja
- Milch (einschließlich Laktose)
- Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse)
- Sellerie
- Senf
- Sesamsamen
- Schwefeldioxid und Sulfite (in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l)
- Lupinen
- Weichtiere (z. B. Muscheln, Schnecken, Tintenfische)
Besondere Hinweise:
- Auch Spuren dieser Allergene müssen gekennzeichnet werden, wenn eine Kreuzkontamination möglich ist (z. B. „Kann Spuren von ... enthalten“).
- In Restaurants, Bäckereien oder bei offenen Lebensmitteln müssen Informationen über Allergene verfügbar sein (z. B. in der Speisekarte oder auf Nachfrage).
Diese Regelung schützt Allergiker und sorgt für mehr Transparenz in der Lebensmittelkennzeichnung.
Die 14 Hauptallergene sind auch im Rezept Assist als Standard-Allergene hinzugefügt:
Allergenen-Liste erweitern
Auf der Kasse dagegen ist die Allergenen-Liste umfangreicher:
Falls du alle Allergene an der Kasse in deinem Allergenfilter verwenden möchstest, kannst du diese Liste im Rezept Assist folgenderweise erweitern:
Nährwerte-Liste erweitern
Es besteht auch eine Möglichkeit, die Pallette von Nächrwerten, Minerallstoffen und Vitaminen, welche in der Rezeptdeklaration aufgeführt werden, je nach dem Bedarf zu erweitern:
Alle Standardangaben sind aber bereits hinterlegt.