Wie wird die Ferienrückstellung beim Stundenlohn gehandhabt?

Die gesetzliche Grundlage für den Ferienlohn befindet sich im OR: Art. 329d OR 1 Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer für die Ferien den gesamten darauf entfallenden Lohn und eine angemessene Entschädigung für ausfallenden Naturallohn zu entrichten.

Grundsatz:

Der Ferienlohn soll dem Arbeitnehmer für die Ferien dienen. Wenn der Arbeitnehmer in den Ferien weilt, soll ihm der Lohn bzw. Ferienlohn bezahlt werden. Der Ferienlohn darf wegen des Abgeltungsverbots nicht vorher bezahlt werden; er ist zwingend während den Ferien zu entrichten. Damit ist nach Meinung des Bundesgerichts sichergestellt, dass der Arbeitnehmer ohne finanzielle Einbussen von der Arbeit befreit und der Erholungszweck nicht behindert wird.


Ausnahme:

Können die Ferien ausnahmsweise nicht bezogen werden, so ist die Abgeltung des Ferienanspruchs bzw. Zahlung des Ferienlohns am Ende des Arbeitsverhältnisses .


Wie wird der Ferienlohn ausbezahlt?

Der Ferienlohn wird als prozentualer Zuschlag zum Stundenlohn beziffert (10.64%) bei 5 Wochen Ferien. Dieser Betrag wird jeden Monat gesammelt und erhöht, muss aber während den Ferien vollständig ausbezahlt werden - unabhängig von der Höhe des Betrages oder der länge der Ferien.


Einstellungen im LohnAssist

Als erstes müssen Sie die Ferienrückstellung in den Optionen unter Lohnstamm/Haupt-Nebenbasis hinzufügen. Die Lohnart ist sowohl für Männer, als auch für Frauen immer 1.52:


Aktivieren Sie nun bei der Lohnart "Stundenlohn" den Haken "Ferienrückstellung", damit diese berechnet wird. Hierzu müssen Sie zuerst den Haken "basis bearbeiten" aktivieren, damit Sie Änderungen vornehmen können:


Aktivieren Sie nun bei den gewünschten Personen unter "Personal / Zusatz / Ferienrückstellung" folgenden Haken.




Im Lohnmenü sehen Sie einen neuen Eintrag genannt "Rückstellung". Hier sehen Sie den zurückgestellten Betrag vom Vormonat, wie viel diesen Monat dazugekommen ist, wie viel abgezogen wurde (bei Auszahlung) und den neuen Saldo.


Um eine Auszahlung zu tätigen, müssen Sie die Lohnart 1.53 "Ferienlohn Auszahlung" hinzufügen. Geben Sie bei der Anzahl eine "1" ein und beim Ansatz den gewünschten Wert. Sie können hier einen beliebigen Geldbetrag auszahlen, beachten Sie aber, dass der Gesetzgeber vorsieht, dass der gesamte Betrag ausbezahlt werden soll, unabhängig von der höhe des Geldbetrages oder der länge der Ferien. Geben Sie also am besten genau den Geldbetrag ein, welcher oben beim "Saldo" angezeigt wird.

Zur besseren Veranschaulichung geben wir hier aber nicht den ganzen Geldbetrag von 2,85 ein, sondern nur 2,00:



Auf der Lohnabrechnung schaut das ganze wie folgt aus: