Hinweis
Diese Seite beschreibt nur die Situation bei Auswahlartikel. Die Hauptseite zu diesem Thema findest du hier: https://help.hssoft.com/mwst-anpassung-deutschland
Drei Varianten für Auswahlartikel – welche passt zu deinem Betrieb?
Es gibt drei technische Varianten, wie du Auswahlartikel in der Kasse anlegen kannst. Welche du nutzt, beeinflusst, wie die Mehrwertsteuer berechnet wird – besonders wichtig ab 2026, wenn Speisen und Getränke unterschiedliche Steuersätze haben.
🔸 Variante 1: Der Haupt-Auswahlartikel ist kostenpflichtig, die Unter-Auswahlartikel sind kostenlos
Nur der Haupt-Auswahlartikel hat einen Preis – die Unter-Auswahlartikel (z. B. Getränk, Beilage) kosten 0 €.
Wichtig: Diese Variante erlaubt nur einen einzigen Mehrwertsteuersatz für die gesamte Auswahl (entweder 7 % oder 19 %).

▶ Ab 2026 ist diese Variante nicht mehr geeignet, wenn deine Auswahl Speisen und Getränke enthält. Denn laut § 12 UStG müssen unterschiedliche Steuersätze korrekt abgebildet werden – und das geht bei dieser Variante nicht.
🔸 Variante 2: Der
Haupt-Auswahlartikel ist kostenlos, die Unter-Auswahlartikel sind kostenpflichtig
Hier legst du den Preis bei den einzelnen Unter-Auswahlartikel fest (z. B. 5,00 € für die Speisen und 10,00 € für die Getränke). Der Haupt-Auswahlartikel selbst kostet 0 €.
Du kannst für jeden Unter-Auswahlartikel den passenden Steuersatz hinterlegen (z. B. 7 % für Speisen, 19 % für Getränke).

🔸 Variante 3: Sowohl Haupt-Auswahlartikel als auch die Unter-Auswahlartikel sind kostenpflichtig
In dieser Variante hat der Haupt-Auswahlartikel selbst einen Preis (z. B. 50,00 €), zusätzlich haben auch die Unter-Auswahlartikel ihre eigenen Preise. Auch hier kannst du die Mehrwertsteuersätze individuell festlegen.

✅ Unsere Empfehlung
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Nutzt du nur Artikel mit gleichem Steuersatz (z. B. nur Speisen), kannst du weiterhin Variante 1 verwenden.
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Kombinierst du Speisen und Getränke in einer Auswahl, solltest du ab 2026 auf Variante 2 oder 3 umstellen.
So stellst du sicher, dass:-
die Mehrwertsteuer korrekt berechnet wird,
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alles korrekt auf dem Beleg erscheint,
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und du vom reduzierten Steuersatz für Speisen profitierst
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