Mehrwertsteueränderung ab 2026: So stellst du deine Auswahlartikel richtig ein

Hinweis

Diese Seite beschreibt nur die Situation bei Auswahlartikel. Die Hauptseite zu diesem Thema findest du hier: https://help.hssoft.com/mwst-anpassung-deutschland

Drei Varianten für Auswahlartikel – welche passt zu deinem Betrieb?

Es gibt drei technische Varianten, wie du Auswahlartikel in der Kasse anlegen kannst. Welche du nutzt, beeinflusst, wie die Mehrwertsteuer berechnet wird – besonders wichtig ab 2026, wenn Speisen und Getränke unterschiedliche Steuersätze haben.

🔸 Variante 1: Der Haupt-Auswahlartikel ist kostenpflichtig, die Unter-Auswahlartikel sind kostenlos

Nur der Haupt-Auswahlartikel hat einen Preis – die Unter-Auswahlartikel (z. B. Getränk, Beilage) kosten 0 €.
Wichtig: Diese Variante erlaubt nur einen einzigen Mehrwertsteuersatz für die gesamte Auswahl (entweder 7 % oder 19 %).

V1

Ab 2026 ist diese Variante nicht mehr geeignet, wenn deine Auswahl Speisen und Getränke enthält. Denn laut § 12 UStG müssen unterschiedliche Steuersätze korrekt abgebildet werden – und das geht bei dieser Variante nicht.


🔸 Variante 2: Der

Haupt-Auswahlartikel ist kostenlos, die Unter-Auswahlartikel sind kostenpflichtig

Hier legst du den Preis bei den einzelnen Unter-Auswahlartikel fest (z. B. 5,00 € für die Speisen und 10,00 € für die Getränke). Der Haupt-Auswahlartikel selbst kostet 0 €.
Du kannst für jeden Unter-Auswahlartikel den passenden Steuersatz hinterlegen (z. B. 7 % für Speisen, 19 % für Getränke).

V2


🔸 Variante 3: Sowohl Haupt-Auswahlartikel als auch die Unter-Auswahlartikel sind kostenpflichtig

In dieser Variante hat der Haupt-Auswahlartikel selbst einen Preis (z. B. 50,00 €), zusätzlich haben auch die Unter-Auswahlartikel ihre eigenen Preise. Auch hier kannst du die Mehrwertsteuersätze individuell festlegen.

V3


✅ Unsere Empfehlung

  • Nutzt du nur Artikel mit gleichem Steuersatz (z. B. nur Speisen), kannst du weiterhin Variante 1 verwenden.

  • Kombinierst du Speisen und Getränke in einer Auswahl, solltest du ab 2026 auf Variante 2 oder 3 umstellen.
    So stellst du sicher, dass:

    • die Mehrwertsteuer korrekt berechnet wird,

    • alles korrekt auf dem Beleg erscheint,

    • und du vom reduzierten Steuersatz für Speisen profitierst