Diverse Fragen zu TSE: Übersichtsseite

Was ist eine TSE?
Die TSE ist eine sogenannte technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Diese ist dafür verantwortlich die Einzelaufzeichnungen derart zu erfassen, dass keine Manipulation im Nachhinein möglich ist.
Ist die TSE Kasse Pflicht?
 Ab dem 30.09.2020 müssen in Deutschland Registrierkassen, deren Bauart es technisch zulässt, mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.

Ist meine TSE zertifiziert?

TSE-Modul (technische Sicherheitseinrichtung) ist mit einem 5 Jahre gültigen Zertifikat ausgestattet.Die TSEs werden ausgeliefert, sobald die Zertifizierung durch das BSI (Bundesamt für Informationstechnik) erfolgt ist.

Was wird auf TSE gespeichert?

Die TSE speichert dauerhaft und unveränderbar alle Transaktionen. Der verschlüsselte Kassenvorgang wird auf dem Beleg als eine Signatur und QR-Code abgebildet.

Was kann ich mit meiner Bundesdruckerei (Cryptovision) TSE machen?

Die Bundesdruckerei TSE können seit 01.07.2023 bei den neuen Kassen nicht mehr in Betrieb genommen werden.
In den Kassen, welche Sie bis zum 1.07.2023 besorgt haben, können die Bundesdruckerei TSEs noch bleiben, solange diese noch gültig sind. Eine Bundesdruckerei TSE ist 5 Jahre gültig. Danach muss diese durch eine Swissbit getauscht werden.
Soll ich die TSE auch an die Finanzamt melden?
Die Regelung zur Anmeldung besteht eigentlich schon seit dem 01. Januar 2020. Aktuell gibt es aber noch keinen vorgeschriebenen Vordruck und keine elektronische Übermittlungsmöglichkeit. Voraussichtlich wird es im September 2023 so weit sein und alle elektronischen Kassensysteme müssen innerhalb eines Monats beim Finanzamt gemeldet werden. 

Folgenden Informationen sollten dann ausgefüllt werden:

  • Der Name und die Steuernummer des Steuerpflichtigen
  • Die Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (Swissbit TSE)
  • Die Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystem (Cash Assist)
  • Die Anzahl der verwendeten Systeme
  • Die Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystem
  • Das Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
  • Im Falle einer Ausserbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems muss auch das Datum aufgezeichnet werden

Wie ersetze ich eine TSE?